Wahlfristen

Wahltage

Fristen

AktionFristAbsatz in FSWO
Festlegung des Wahlterminsbis -§ 10 Abs. 2
Wahl des Wahlleiters und des Wahlausschussesbis - § 11 Abs. 2
Stichtag Wahlberechtigung-§ 9 Abs. 1
Konstituierende Sitzung des Wahlausschussesbis -§ 13 Abs. 4
  • Festlegung der Urnenstandorte und -öffnungszeiten
  • Festlegung der Auslageorte für das Wählendenverzeichnis und des Zeitraums der Auslage
  • Festlegung der gemeinsamen Frist für die Einreichung von Kandidaturen,
    Briefwahlanträgen und Einsprüchen gegen das Wählendenverzeichnis
  • Festlegung des Zeitpunkts des Endes der Wahl und des Ortes für die Auszählung der Wahl
  • Festlegung des Ortes und Termins für die konstituierende Sitzung des gewählten Organs
bis -§ 13 Abs. 5
Übernahme des Wählendenverzeichnissesbis -§ 14 Abs. 1
Wahlbekanntmachungbis -§ 15 Abs. 1
  • Gemeinsame Frist zur Einreichung von Kandidaturen,
  • zur Einreichung von Briefwahlanträgen, und
  • zur Einreichung von Einsprüchen gegen das Wählendenverzeichnis
Zwischen

-

und

-

§ 13 Abs. 5
Auslage des Wählendenverzeichnisses (mindestens 3 Tage)↑ vor dieser Frist§ 14 Abs. 3
Bekanntmachung der Wahlvorschlägeca. -§ 13 Abs. 7
§ 16 Abs. 4
Erster Wahltag-§ 10 Abs. 1
Letzter Wahltag-§ 10 Abs. 1
Konstituierende Sitzung der FSVZwischen

-

und

-

§ 22